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   BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88   

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https://dejure.org/1990,9493
BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88 (https://dejure.org/1990,9493)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 8 AZR 481/88 (https://dejure.org/1990,9493)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 8 AZR 481/88 (https://dejure.org/1990,9493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Zahlung einer Abgeltung - Anspruch auf Abgeltung des Urlaubsanspruchs, wenn nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die Arbeitsunfähigkeit andauert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88
    Sie widerspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) als auch den Folgerungen, die von den Tarifvertragsparteien durch die Neufassung von § 47 BMT-G II gezogen worden sind (vgl. dazu die Urteile des Senats zur gleichlautenden Regelung in § 51 BAT vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - und vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Beklagte hat keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich ergibt, daß er bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubsanspruchs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können (vgl. Urteil des erkennende Senat vom 20. April 1989, a.a.O.).

    Von dieser nach § 7 Abs. 4 BUrlG für die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs gebotenen Beurteilung (vgl. dazu zuletzt zusammenfassend Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1989, a.a.O.) ist auch für den Abgeltungsanspruch nach § 47 BMT-G II in der seit 1. Januar 1987 maßgebenden Fassung auszugehen.

  • BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89

    Urlaub während Erkrankung

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88
    Sie widerspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) als auch den Folgerungen, die von den Tarifvertragsparteien durch die Neufassung von § 47 BMT-G II gezogen worden sind (vgl. dazu die Urteile des Senats zur gleichlautenden Regelung in § 51 BAT vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - und vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat inzwischen für § 51 BAT mit Urteil vom 25. Januar 1990 (- 8 AZR 12/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) bestätigt.

  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88
    Sie widerspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) als auch den Folgerungen, die von den Tarifvertragsparteien durch die Neufassung von § 47 BMT-G II gezogen worden sind (vgl. dazu die Urteile des Senats zur gleichlautenden Regelung in § 51 BAT vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - und vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Urteil vom 15. August 1989 (- 8 AZR 530/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der erkennende Senat jedoch entschieden, daß nach § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT n. F. (= § 47 Abs. 1 und 2 BMT-G II i.d.F. des 33. Änderungstarifvertrags) für die Abgeltung von Urlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Kündigung, Auflösungsvertrag, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bzw. vor dem Eintritt des Ruhens des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte, keine tariflichen Besonderheiten mehr gelten.

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88
    Zwar haben der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und ihm folgend der erkennende Senat (zuletzt: Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 -, zu 3 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen, daß nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis zum 31. Dezember 1986 geltenden Fassung, der § 47 Abs. 1 und 2 BMT-G II inhaltlich entsprochen hat, ein Abgeltungsanspruch auch bestand, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zum Verfallzeitpunkt nicht mehr hätte gewährt werden können.
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88
    Zwar haben der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und ihm folgend der erkennende Senat (zuletzt: Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 -, zu 3 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen, daß nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis zum 31. Dezember 1986 geltenden Fassung, der § 47 Abs. 1 und 2 BMT-G II inhaltlich entsprochen hat, ein Abgeltungsanspruch auch bestand, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zum Verfallzeitpunkt nicht mehr hätte gewährt werden können.
  • LAG Köln, 03.08.1988 - 7 Sa 414/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Urlaubsabgeltung; Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 1988 - 7 Sa 414/88 - aufgehoben.
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 250/90

    Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Fahrers mangels Erfüllbarkeit -

    Dies hat der erkennende Senat bereits für § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 -, nicht veröffentlicht), § 54 MTB II (Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 353/89 -, nicht veröffentlicht) und § 47 Abs. 1 und 2 BMT-G II (Urteil vom 22. Februar 1990 - 8 AZR 481/88 -, nicht veröffentlicht) entschieden.
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